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   LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04   

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https://dejure.org/2005,29285
LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04 (https://dejure.org/2005,29285)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10.02.2005 - L 3 U 39/04 (https://dejure.org/2005,29285)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - L 3 U 39/04 (https://dejure.org/2005,29285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedergewährung einer Verletztenrente infolge eines Arbeitsunfalles; Maßgeblichkeit des Funktionsverlustes bei der Feststellung der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Gesundheitsstörung/Verschlimmerung - Verweigerung erforderlicher Operation durch Verletzten - fehlende haftungsausfüllende Kausalität - Schadensminderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04
    Ob der Körperschaden eines Versicherten "durch" einen Arbeitsunfall festgestellt werden könne, entscheide sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R -) danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens bilde.

    Die einzelnen Bedingungen müssen gegeneinander abgewogen werden; ob eine von ihnen wesentlich den Erfolg mitbewirkt hat, ist anhand ihrer Qualität zu entscheiden (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R -).

    Dieser hat Leistungen zu erbringen, wenn sich Gefahren konkretisiert haben, die einen wesentlichen Entstehungsgrund in der betrieblichen Sphäre haben (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 aaO).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung, sie sind aber wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE (vgl. BSG Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSGE 45, S. 285, 286).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04
    Die unfallbedingte MdE bemisst sich nach dem Umfang der körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen des Versicherten durch die Unfallfolgen und dem Umfang der ihm dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27).
  • SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16

    Rentenversicherungsträger muss Rente an Berechtigten zahlen

    Die Antragsgegnerin wird nun, falls noch nicht geschehen, (im Sinne einer Schadenminderungspflicht; entsprechend § 254 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. BGB, der auch im Sozialrecht zu beachten ist; vgl LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az: L 3 U 39/04, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az: 9a RV 18/84, in SozR 3100 § 48 Nr. 12) unverzüglich entscheiden müssen, ob sie sich bei dem tatsächlichen Empfänger des Ende März 2016 überwiesenen Rentenbetrags um die Rückzahlung dieser ohne Rechtsgrund erlangten Geldleistung bemühen wird, gegebenenfalls über gerichtliche Schritte (Grundlage: ungerechtfertigte Bereicherung; § 812 BGB).
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11

    Berufliche Betroffenheit, Versorgungsanspruch, Berufsschadensausgleich,

    Ist ein unverständiges Verhalten des Beschädigten die Ursache für einen Einkommensverlust, durchbricht dies die rechtliche wesentliche Kausalität (vgl. für den vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az.: L 3 U 39/04) und stellt einen versorgungsfremden Nachschaden dar (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).
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